VG Würzburg: Äthiopien, Zurückverweisung unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens, erneute Durchführung des Gerichtsverfahrens, Bindungswirkung der Zurückverweisung, Flüchtlingseigenschaft, Vorfluchtgründe unglaubhaft, Bindungswirkung hinsichtlich der Nachfluchtgründe, subsidiärer Schutz, keine ernsthafte individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt, Abschiebungsverbot, gesunder Mann, familiärer Hintergrund (Großfamilie), Existenzminimum, keine extreme Gefahrenlage, keine gesundheitlichen Einschränkungen
Urteil vom 23.12.2024 – W 3 K 23.30206